Tollwut ist irgendwie ein Angstthema – kein Wunder, ist sie doch ohne sofortige Behandlung mit nahezu 100%iger Sicherheit tödlich. Aber wie hoch ist denn eigentlich die Wahrscheinlichkeit, dass ein Tier sich mit Tollwut infiziert? Und was muss bei Auslandsreisen beachtet werden?
Warum empfiehlt die StIKo Vet die Tollwut weiterhin zu impfen, zählt sie aber nicht mehr zu den Core-Impfungen? Was sagt die Tollwut-Verordnung und was ist eigentlich mit der Fledermaustollwut?
Deutschland ist seit 2008 tollwutfrei!
Nachdem im Jahre 2006 der letzte Tollwutfall bei einem Fuchs im Kreis Mainz-Bingen gemeldet wurde, hat die Weltorganisation für Tiergesundheit OIE (Office Internationale des Epizooties) Deutschland im September 2008 für offiziell frei von terrestrischer Tollwut erklärt, also der Tollwut der am Boden lebenden Tiere.
WICHTIG ZU WISSEN:
Die Tollwutimpfung zählt laut StIKo Vet. nur noch bedingt zu den Core-Impfungen, da
- „[…] eine flächendeckende Impfung der Hunde- und Katzenpopulation in Deutschland nicht mehr angemessen zu sein scheint.“ 1 aber
- „Gegen Tollwut geimpfte Tiere gemäß der derzeit gültigen Tollwutverordnung (Tollwut-VO) nach einer Exposition mit einem an Tollwut erkrankten Tier besser gestellt sind als nicht geimpfte Tiere.“ 1
BESSER GESTELLT? WAS BEDEUTET DAS?
Wenn angenommen wird, dass ein Hund oder eine Katze Kontakt mit einem seuchenverdächtigen Tier hatte
- und ein wirksamer Impfschutz nachgewiesen werden kann, kann der Hund oder die Katze unter behördliche Beobachtung gestellt werden (Quarantäne)
- und kein wirksamer Impfschutz nachgewiesen werden kann, kann in Einzelfallentscheidung von der Tötung absehen werden, wenn das Tier „[…] drei Monate sicher eingesperrt wird […]“ 2
Wenn in einem Bezirk oder Betrieb die Tollwut oder der Verdacht der Tollwut amtlich festgestellt wurde
- müssen seuchenverdächtige Hunde und Katzen getötet werden, wenn kein wirksamer Impfschutz nachgewiesen werden kann
- bei nachgewiesenem Impfschutz kann abweichend eine Quarantäne angeordnet werden
UND WIE HOCH IST DIE ANSTECKUNGSGEFAHR?
- Die Tollwut ist noch in vielen Ländern weit verbreitet, allerdings gelten bis auf den äußersten Osten Polens alle Nachbarländer Deutschlands ebenfalls als tollwutfrei.
- Die Einreisebestimmungen aller Nachbarländer und auch Deutschlands verlangen eine gültige Tollwutimpfung bei der Einreise, so dass infizierte Hunde nur über illegale Wege nach Deutschland einreisen können.
- Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer spricht von 18 Fällen seit dem Jahr 2001 in denen infizierte Tiere die Tollwut nach Deutschland eingeschleppt haben3, die StIKo Vet berichtet: „Seit 1978 sind insgesamt nur 10 Fälle bekannt geworden, in denen infizierte Hunde nach Deutschland eingeführt worden sind. Dies führte in Einzelfällen dazu, dass epidemiologische Nachforschungen angestellt und Kontaktpersonen und -hunde geimpft beziehungsweise geimpft und quarantänisiert werden mussten. Es kam in keinem Fall zu einer Infektion eines Menschen.“1 Es ist in all diesen Fällen kein Kontakthund euthanasiert (getötet) worden.
WANN IST EINE TOLLWUTIMPFUNG SINNVOLL?
Die Entscheidung für oder gegen eine Tollwutimpfung sollte immer individuell nach sorgfältigem Abwägen des Nutzen-Risiko-Verhältnisses getroffen werden. Die Tollwutimpfung enthält immer Zusatzstoffe zur Wirkverstärkung und/oder Konservierung. Sie ist daher nebenwirkungsträchtig und kann zu Impfschäden führen.
Sinnvoll ist es zu impfen
- bevor Sie mit Ihrem Hund ins Ausland reisen wollen
- achten Sie hierbei auf jeden Fall auch auf die rechtzeitige Impfung (21 Tage vor Einreise in ein EU-Land) und auf die Länge der Gültigkeit (für die Wiedereinreise nach Deutschland)
- wenn Sie sich an Bestimmungen von Vereinen, Hundeschulen, Ausstellungen, Hundepensionen oder ähnlichem halten müssen, zu denen es keine Alternativen gibt
- wenn Ihr persönliches Sicherheitsbedürfnis es nötig macht
WIE OFT SOLLTE GEIMPFT WERDEN?
Laut Tollwut-Verordnung gelten die Angaben des Herstellers für die Gültigkeitsdauer der Impfung.
- Für Hunde gibt es seit einigen Jahren Impfstoffe die einen Dreijahreseintrag erlauben
- Fragen Sie Ihren Tierarzt explizit nach einem dieser Impfstoffe, am besten vorab telefonisch und bestehen Sie auf dem Dreijahreseintrag im Impfpass, denn nur der Eintrag gilt.
- Eine aktuelle Übersicht über die Immunitätsdauer von Tollwutimpfungen finden Sie unter: http://www.pei.de/DE/infos/tieraerzte/tierarzneimittel/tierarzneimittel-node.html
UND WAS IST MIT DER FLEDERMAUSTOLLWUT?
Die Fledermaustollwut ist nach wie vor in Deutschland verbreitet. – 2016 wurden dreizehn Fälle an das Friedrich Löffler Institut gemeldet, bis September 2017 waren es zehn Fälle.
- Sie stellt für den Menschen ein (sehr geringes) Risiko dar, verletzte oder erkrankte Fledermäuse sollten daher nur mit äußerster Vorsicht angefasst werden (dicke Handschuhe!), bei einem Biss ist unverzüglich ein Arzt aufzusuchen.
- Menschen die von einer Fledermaus gebissen wurden, können nachträglich durch ein spezielles Impfschema vor dem Ausbruch der Infektion geschützt werden.
- Bei Hunden und Katzen wurde bisher kein Fall einer natürlichen Infektion mit der Fledermaustollwut berichtet. Laut Tierärztekammer Saarland konnte das Virus auf Hunde und Katzen im Tierversuch bisher nur mit sehr hohen Dosen und durch Infektion des Gehirns übertragen werden.
- In Schottland trat 2002 der letzte Todesfall (in Europa) bei einem Menschen verursacht durch einen Fledermausbiss auf.
Mehr zur Tollwut und zur Tollwutimpfung, zu den Grundlagen des Impfen, zu Antikörpern, Titeln, Grundimmunisierung und vielen mehr erfahren Sie in unserer Seminarreihe „Nur ein kleiner Pieks? – Haustiere sinnvoll impfen!“. Tragen Sie sich gerne unten in den Newsletter ein, wenn Sie über den nächsten Starttermin informiert werden möchten.
1 Zitat aus der Leitlinie zur Impfung von Kleintieren der StIKo Vet
2 Zitat aus der gültigen Tollwutverordnung
3 Aus der Pressemitteilung der Bundestierärztekammer zum Welt-Tollwuttag 2014
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