Will man mit seinem Hund ins Ausland reisen gilt es, sich rechtzeitig zum informieren. Mindestens 21 Tage vor der Einreise in ein EU-Land sollte der Hund gegen Tollwut geimpft werden, wenn er noch keine gültige Impfung hat. Aber ist das schon alles?
Was ist mit der Antikörper-Titer Bestimmung? Gibt es noch Länder die diese fordern? Sind noch andere Impfungen nötig und was ist, wenn ich einen Welpen aus dem Ausland holen möchte?
Für Auslandsreisen muss der Hund geimpft sein!
Seit dem 12. Juni 2013 sind in der EU-Verordnung Nr. 576/2013 für alle Mitgliedsstaaten einheitliche Einfuhrbestimmungen für Heimtiere festgelegt, die u. a. eine im EU-Heimtierausweis dokumentierte gültige Tollwutimpfung vorschreiben.
WICHTIG ZU WISSEN
Die einzige Impfung die in allen EU-Mitgliedsstaaten vorgeschrieben ist, ist die Tollwutimpfung!
- Das Tier muss anhand eines Mikrochips eindeutig identifizierbar sein und der Chip muss dem Tier vor der Tollwutimpfung implantiert worden sein
- Es gilt nur der Eintrag des Tierarztes im EU-Heimtierausweis nach den jeweiligen Angaben des Impfstoffherstellers
- Welpen dürfen frühestens mit 15 Wochen in ein EU-Land einreisen, da die Tollwutimpfung frühestens ab einem Alter des Hundes von 12 Wochen zugelassen, und erst 21 Tage später, also frühestens mit 15 Wochen gültig ist
- Seit dem 29.12.2014 gibt es einen neuen EU-Heimtierausweis in dem es jetzt u. a. bei der Tollwutimpfung ein Zusatzfeld für den Eintrag „gültig ab:“ gibt
- Alte EU-Heimtierausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Tod des Tieres
- Wiederholungsimpfungen innerhalb der vom Hersteller vorgeschriebenen Impfintervalle sind sofort gültig
In einigen Ländern gelten zusätzlich Sonderregelungen, daher sollten Sie sich vor einer Reise ins Ausland rechtzeitig über die jeweiligen Bestimmungen im Zielland und in allen Durchreiseländern informieren. Eine gute Übersicht gibt es unter www.petsontour.de oder mit der „Pets on Tour”-App (Der Betreiber ist ein großer deutscher Pharmakonzern, Informationen zu Impfungen und Medikamenten sind daher kritisch zu hinterfragen.)
Sonderregelungen betreffen insbesondere
- Parasiten-Prophylaxe (vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis dokumentiert!)
- individuelle Rasselisten (Achtung: nicht nur der in Deutschland gelisteten Rassen, in Kroatien z. B. auch für den Deutschen und belgischern Schäferhund und den Bernhardiner)
- Mitnahmeverbote, Leinen- oder Maulkorbpflicht (Strände, Restaurants, öffentliche Plätze , öffentlicher Nahverkehr)
- Anmeldung des Hundes beim Zoll (z. B. in Schweden)
Mehr zu den Grundlagen des Impfen, zu Antikörpern, Titeln, Grundimmunisierung und den einzelnen Impfungen erfahren Sie in unserer Seminarreihe „Nur ein kleiner Pieks? – Haustiere sinnvoll impfen!“. Tragen Sie sich gerne unten in den Newsletter ein, wenn Sie über den nächsten Starttermin informiert werden möchten.
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