Gekämpft – gehofft – enttäuscht – gebangt – gewonnen!
Kannst Du Dir vorstellen, wie es sich anfühlt als „kleine Tierheilpraktikerin“ vor dem obersten deutschen Gericht – dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu gewinnen? Wenn Du durch das neue Tierarzneimittelgesetz auch um Deine Tätigkeit als TierhomöopathIn gebangt hast, dann ganz sicher.
Zunächst war die Spannung kaum auszuhalten, als am 11.11.2022 die „Ankündigung einer Veröffentlichung“ eintraf. Nicht wie sie lautete, nur wann sie kommen würde, wurde uns Beteiligten verraten – fast eine Woche mussten wir bangen.
Entscheidung zum Tierarzneimittelgesetz – Die Spannung war nur gemeinsam zu ertragen
Um gemeinsam der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht „in Sachen Paragraph 50, Absatz 2 Tierarzneimittelgesetz (TAMG)“ entgegen zu sehen, verabredeten wir uns für Mittwoch, den 16. November 2022 zu einem Online-Meeting,
Ich hielt den Atem an, als Punkt 8:30 Uhr die E-Mail in meinem Postfach landete. Die anderen hatten noch nichts erhalten. Mit zitternden Fingern klickte ich auf die angehängte Pressemitteilung und konnte mir einen lauten Freudenschrei nicht verkneifen, als ich die Überschrift vorlas: „Tierarztvorbehalt für die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger Humanhomöopathika bei Tieren ist verfassungswidrig“. Meine Stimme versagte fast und ich konnte ganze Felsbrocken fallen hören, hinter jedem einzelnen Bildschirm. Darauf hatten wir alle gehofft, aber keiner hatte so einen klaren Beschluss erwartet.
Das Tierarzneimittelgesetz – in der Praxis untauglich
Seit dem 28. Januar 2022, dem Tag als das neue Tierarzneimittelgesetz in Kraft trat, war es uns Tierheilpraktikern und auch Tierhaltern nicht mehr erlaubt gewesen, Tiere mit homöopathischen Humanarzneimitteln zu behandeln, die in Apotheken frei erhältlich sind. Diese fielen fortan unter einen Tierärztevorbehalt. Nur noch Arzneimittel, die für die jeweilige Tierart explizit zugelassen waren, durften von „Personen, die nicht Tierärzte sind“, angewendet werden.
Für mich und viele andere bedeutete dies quasi ein Berufsverbot. Als klassische Tierhomöopathin arbeite ich fast ausschließlich mit homöopathischen Einzelmitteln in Hochpotenz. Dabei habe ich bisher immer auf Humanarzneimittel zurückgegriffen, denn entsprechende Tierarzneimittel sind auf dem Markt nicht erhältlich.
Jede Verordnung oder Dosierungsänderung galt es jetzt offiziell mit dem Tierarzt abzusprechen – in der Praxis unpraktikabel und im Akutfall ganz unmöglich. Ich verzettelte mich in Formularen, Formulierungen und Gedanken, wie ich das am besten umsetzen könnte. Bei den Tierhaltern schaute ich in fassungslose Gesichter, wenn ich sie über die neue Gesetzeslage aufklärte, und so hofften wir alle gemeinsam, dass unsere Aktivitäten die Lage noch wenden könnten.
Ein hoffnungsloser Kampf?
Bereits bei Ankündigung des Gesetzes im Spätsommer 2022 hatte ich mich gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen aus meinem Berufsverband (BkTD)* gewehrt. Wir haben eine Petition gegen den strittigen Paragraphen des Tierarzneimittelgesetzes ins Leben gerufen, die von über 55.000 Menschen unterschreiben wurde. Aber der Bundesrat schenkte uns kein Gehör. Er winkte das Gesetz durch und brachte damit eine Lawine der Solidarität ins Rollen. Insgesamt neun Berufsverbände* schlossen sich zusammen, um mich und meine zwei Kolleginnen bei unserer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht finanziell und mit Rat und Tat zu unterstützen und so das Gesetz noch vor dem Inkrafttreten in dieser Form zu verhindern. Eine weitere Kollegin legte mit Unterstützung ihres Verbandes ebenfalls Beschwerde ein. Doch wir scheiterten mit unseren Anträgen auf einstweilige Anordnung – und so trat das Gesetz zunächst unverändert in Kraft. Es galt also, auf die endgültige Entscheidung zu warten.
Es war eine harte Zeit von Februar bis November. Ich bekam mit, wie Kolleginnen das Handtuch warfen, sich in meinem Fachforum für klassische Tierhomöopathie die Mutlosigkeit breit machte und es immer ruhiger wurde. Es fehlte eine Perspektive und die Existenzängste wuchsen. Die Chancen standen nicht gut, denn es ist schon eine Rarität, dass ein beschlossenes Gesetz nachträglich (in Teilen) für verfassungswidrig erklärt wird.
Und doch haben wir es geschafft – und es macht uns auch ein wenig Stolz, dass wir gemeinsam und mit einem enormen Rückhalt für unser Recht eingetreten sind. Endlich dürfen wir den Tieren wieder uneingeschränkt mit der klassischen Homöopathie helfen. Mein aufrichtiger Dank gilt Allen, die mit uns gemeinsam gekämpft haben, ob an vorderster Front oder still und leise, aber nicht weniger wichtig, im Hintergrund 💕.
* Vielen Dank für die Unterstützung!!!
Berufsverband klassischer Tierhomöopathen Deutschland (BkTD) e.V.
Deutsche Gesellschaft der Tierheilpraktiker & Tierphysiotherapeuten (DGT) e.V.
Verband freier Tierheilpraktiker (VfT) e.V.
Ältester Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands seit 1931 e.V.
Verband der Tierheilpraktiker für klassische Homöopathie (VTkH) e.V.
Internationaler Tierheilpraktikerverband e.V.
Artgerechte TierGesundheit (ATG) e.V.
TPVD Tierphysiotherapie Verband Deutschland e.V.
Verband energetisch arbeitender Tiertherapeuten (VETT) e.V.
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